Eine Anmeldung ist per Mail oder direkt vor Ort in einer unserer Filialen zum jeweiligen Unterrichttag möglich.
Nähere Infos hierzu findest du unter "Anmeldung".
Wir freuen uns auf dich!
Adresse:
Josefstraße 14
68794 Oberhausen-Rheinhausen
Unterricht:
Di 19:00 - 20:30 Uhr
Adresse:
Unterdorfstraße 13
68753 Waghäusel-Kirrlach
Unterricht:
Mi 19:00 - 20:30 Uhr
Adresse:
Schelmenheckstraße 8
68753 Wahäusel-Wiesental
Unterricht:
Do 19:00 - 20:30 Uhr
Di: Oberhausen-Reinhausen
Mi: Waghäusel-Kirrlach
Do: Waghäusel-Wiesental
Guten Tag,
hiermit möchte ich mich zur Führerscheinausbildung bei Ihnen in der Fahrschule Wieg voranmelden. Vorab meine persönlichen Daten:
Vorname (alle) :
Familienname :
Straße/Nr. :
PLZ/Ort :
Geburtsdatum :
Geburtsort :
Staatsangehörigkeit :
Seehhilfe (ja oder nein) :
Telefon :
Handy :
E-Mail :
Beantragte Klasse FS-Klassen (Bsp.: B) :
Sofern zutreffend: Ich habe folgende körperliche oder geistige Einschränkungen:
Sofern ein Führerschein schon besteht:
Ausstellungsdatum (siehe Ziffer 4a):
Führerscheinnummer (siehe Ziffer 5):
Landratsamt (siehe Ziffer 4c):
Fahrerlaubnisklasse (siehe Ziffer 9):
________________________________________
Hinweis : Voranmeldung
Die Daten dienen zur Vorbefüllung des "Ausbildungsvertrag zur Ausbildung als Kraftfahrer", des Führerscheinantrages und beschleunigt Ihre Anmeldung. Bitte beachten Sie, dass durch den Versenden Ihrer Daten noch kein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde, aber eine verbindliche Anmeldung erfolgt ist. Die Bearbeitungsgebühren einer Anmeldung werden bei zustande gekommenem Ausbildungsvertrag verrechnet. Mit Ihrem Erscheinen in der Fahrschule kann der Vertrag final unterschrieben werden.
PKW [B / BF17]
Mofa, Moped, Roller [AM, B196, A1]
Krafträder [A, A2]
Anhängerausbildung [BE]
LKW [C1, C1E, C, CE]
Sonderklassen [L]
Was darf ich fahren?
a) Pkw inkl. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 750 kg [Klasse B]
b) Pkw inkl. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtgewicht bis max. 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse des Gespanns max. 3.500 kg beträgt [Klasse B/BF17]
Voraussetzungen /Unterlagen werden benötigt
18 bzw. 17 Jahre für Teilnehmer am "Begleitenden Fahren mit 17
Welche weiteren Klassen darf ich damit fahren?
o Klasse B
o Klasse AM
o Klasse L
Info zur Ausbildung
Theorieeinheiten: 14 x 90 Minuten
Pflichtstunden: 5 x Überlandfahrt, 4 x Autobahnfahrt, 3 x Nachtfahrt
Fahrstunden: je nach Fähig- und Fertigkeiten
Prüfungen: theoretische + praktische Prüfung
Was darf ich fahren?
Pkw inkl. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg
Voraussetzungen /Unterlagen werden benötigt
o Mindestalter: 18 bzw. 17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17"
o Führerscheinklasse B notwendig
Welche weiteren Klassen darf ich damit fahren?
keine
Info zur Ausbildung
Theorieeinheiten: keine Pflichtstunden
Pflichtstunden: 3 x Überlandfahrt, 1 x Autobahnfahrt,1 x Nachtfahrt
Fahrstunden: je nach Fähig- und Fertigkeiten
Prüfungen: praktische Prüfung
Was darf ich fahren?
a) zweirädriges Kleinkraftrad (auch mit Beiwagen) mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
b) der Hubraum darf max. 50 Kubikmeter betragen
c) dreirädriges Kleinkraftrad und Quad mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
Voraussetzungen /Unterlagen werden benötigt
Mindestalter: 15 Jahre
Welche weiteren Klassen darf ich damit fahren?
keine
Info zur Ausbildung
Theorieeinheiten: 14 x 90 Minuten
Pflichtstunden: keine
Fahrstunden: je nach Fähig- und Fertigkeiten
Prüfungen: theoretische + praktische Prüfungen
Was darf ich fahren?
a) zweirädriges Kraftrad (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikmeter
b) Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
c) dreirädriges Kleinkraftrad mit symmetrisch angeordneten Rädern Hubraum von mehr als 50 Kubikmeter oder einer Leistung von bis zu 15 kW.
Voraussetzungen /Unterlagen werden benötigt
Mindestalter: 16 Jahre
Welche weiteren Klassen darf ich damit fahren?
Klasse AM
Info zur Ausbildung
Theorieeinheiten: 16 x 90 Minuten
Pflichtstunden: 5 x Überlandfahrt, 4 x Autobahnfahrt, 3 x Nachtfahrt
Fahrstunden: je nach Fähig- und Fertigkeiten
Prüfungen: theoretische + praktische Prüfung
Was darf ich fahren?
125er-Leichtkrafträder bzw. Krafträder der Klasse A1 auch mit Beiwagen
Voraussetzungen /Unterlagen werden benötigt
o Mindestalter: 25 Jahre
o seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Klasse B
Welche weiteren Klassen darf ich damit fahren?
keine
Wo darf ich damit fahren?
Zur Zeit ausschließlich innerhalb Deutschlands (Stand: 22.07.2023)
Info zur Ausbildung
Theorieeinheiten: 4 x 90 Minuten
Pflichtstunden: mind. 5 x 90 Minuten oder 10 x 45 Minuten
Fahrstunden: je nach Fähig- und Fertigkeiten
Prüfungen: keine
Was darf ich fahren?
a) zweirädriges Kraftrad (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 KW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 KW/kg nicht übersteigt
b) Fahrerlaubnisse der Klasse A, die vor dem 19. Januar 2013 erteilt wurden, gelten nach 2 Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
Voraussetzungen /Unterlagen werden benötigt
Mindestalter: 18 Jahre
Welche weiteren Klassen darf ich damit fahren?
o Klasse AM
o Klasse A1
Info zur Ausbildung
Theorieeinheiten: 16 x 90 Minuten
Pflichtstunden: 5 x Überlandfahrt, 4 x Autobahnfahrt, 3 x Nachtfahrt
Fahrstunden: je nach Fähig- und Fertigkeiten
Prüfungen: theoretische + praktische Prüfung
.
Was darf ich fahren?
a) zweirädriges Kraftrad (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikmeter
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
c) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 Kubikmeter
Voraussetzungen /Unterlagen werden benötigt
o Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg)
o Mindestalter: 21 Jahre (für dreirädrige Motorräder)
o Mindestalter: 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre der Klasse A2)
Welche weiteren Klassen darf ich damit fahren?
o Klasse AM
o Klasse A1
o Klasse A2
Info zur Ausbildung
Theorieeinheiten: 16 x 90 Minuten (Ersterwerb)
10 x 90 Minuten (Erweiterung)
Pflichtstunden: 5 x Überlandfahrt, 4 x Autobahnfahrt, 3 x Nachtfahrt
Fahrstunden: je nach Fähig- und Fertigkeiten
Prüfungen: theoretische + praktische Prüfung
Was darf ich fahren?
a) Aufstiegsprüfung bei der Klasse A1 auf A2 (48 PS)
b) Aufstiegsprüfung bei der Klasse A2 auf A (unbegrenzt)
Voraussetzungen /Unterlagen werden benötigt
o Führerscheinklasse A1 für mindestens 2 Jahre notwendig
o Führerscheinklasse A2 für mindestens 2 Jahre notwendig
Welche weiteren Klassen darf ich damit fahren?
keine
Info zur Ausbildung
Theorieeinheiten: keine
Pflichtstunden: keine
Fahrstunden: je nach Fähig- und Fertigkeiten
Prüfungen: praktische Prüfung
Was darf ich fahren?
a) Kraftfahrzeuge, der Klassen AM, A1, A 2, A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
b) auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Voraussetzungen /Unterlagen werden benötigt
o Mindestalter: 18
o Führerscheinklasse B notwendig
o Augenärztliche Bescheinigung (Optiker)
o Ärztliche Bescheinigung (Hausarzt)
Welche weiteren Klassen darf ich damit fahren?
o Klasse L
o Klasse AM
Info zur Ausbildung
Theorieeinheiten: 12 x 90 Minuten
Pflichtstunden: 3 x Überlandfahrt, 1 x Autobahnfahrt, 1 x Nachtfahrt
Fahrstunden: je nach Fähig- und Fertigkeiten
Prüfungen: theoretische + praktische Prüfung
Was darf ich fahren?
a) Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen
b) Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen
c) es darf die zulässige Masse der Fahrzeugkombination von 12.000 kg nicht übersteigt
Voraussetzungen /Unterlagen werden benötigt
o Mindestalter: 18
o Führerscheinklasse C1 notwendig
o Augenärztliche Bescheinigung (Optiker)
o Ärztliche Bescheinigung (Hausarzt)
Welche weiteren Klassen darf ich damit fahren?
o Klasse BE
o Klasse D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.
Info zur Ausbildung
Theorieeinheiten: keine
Pflichtstunden: 3 x Überlandfahrt, 1 x Autobahnfahrt, 1 x Nachtfahrt
Fahrstunden: je nach Fähig- und Fertigkeiten
Prüfungen: praktische Prüfung
Was darf ich fahren?
a) Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A 2, A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
b) auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Voraussetzungen /Unterlagen werden benötigt
o Mindestalter: 21
o Führerscheinklasse B notwendig
o Augenärztliche Bescheinigung (Optiker)
o Ärztliche Bescheinigung (Hausarzt)
Welche weiteren Klassen darf ich damit fahren?
o Klasse C1
o Klasse L
o Klasse AM
Info zur Ausbildung
Theorieeinheiten: 16 x 90 Minuten
Pflichtstunden: 5 x Überlandfahrt, 4 x Autobahnfahrt, 3 x Nachtfahrt
Fahrstunden: je nach Fähig- und Fertigkeiten
Prüfungen: theoretische + praktische Prüfung
Was darf ich fahren?
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen
Voraussetzungen /Unterlagen werden benötigt
o Mindestalter: 21
o Führerscheinklasse C notwendig
o Augenärztliche Bescheinigung (Optiker)
o Ärztliche Bescheinigung (Hausarzt)
Welche weiteren Klassen darf ich damit fahren?
o Klasse BE
o Klasse C1E
o Klasse T
o Klasse DE, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist
o Klasse D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist
Info zur Ausbildung
Theorieeinheiten: 10 x 90 Minuten
Pflichtstunden: 5 x Überlandfahrt, 2 x Autobahnfahrt,3 x Nachtfahrt
Fahrstunden: je nach Fähig- und Fertigkeiten
Prüfungen: theoretische + praktische Prüfung
Was darf ich fahren?
a) jeweils zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt
b) mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h
c) Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie eine Geschwindigkeit von max. 25 km/h haben
d) selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h
e) jeweils auch Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Voraussetzungen /Unterlagen werden benötigt
Mindestalter: 16 Jahre
Welche weiteren Klassen darf ich damit fahren?
keine
Info zur Ausbildung
Theorieeinheiten: 14 x 90 Minuten
Pflichtstunden: keine
Fahrstunden: keine
Prüfungen: theoretische Prüfung
Melde dich per Mail oder direkt vor Ort bei uns an.
Mache einen Sehtest beim Optiker deiner Wahl.
Nimm an einem Erste-Hilfe-Kurs teil.
Nimm ein biometrisches Passbild für den Führerschein auf.
Reiche deine Unterlagen beim Bürgeramt ein.
Nimm am Theorieunterricht in einem unserer Filialen teil.
Absolviere alle Fahr- und Pflichtstunden.
Nutze die Lehrmittel und bereite dich auf die Theorieprüfung vor.
Absolviere die Theorieprüfung mit max. 10 Fehlerpunkten.
Überzeuge den Prüfer von deinem Können in der praktischen Prüfung.
Herzlichen Glückwunsch,
jetzt gehört er dir!
Eine Anmeldung ist per Mail oder direkt vor Ort in einer unserer Filialen zum jeweiligen Unterrichttag möglich.
Nähere Infos hierzu findest du unter "Anmeldung".
Wir sind eine Fahrschule, die alle Klassen ausbildet. Nähere Infos rund um die möglichen Führerscheinklassen, deren Ausbildungsumfang, sowie die Fahrzeuge, auf denen wir ausbilden, findest du unter "Fahrzeuge u. Führerscheinklassen".
Die durchschnittliche Ausbildungszeit beträgt 5 Monate. Wenn du dich zur Ausbildung anmeldest, muss der Führerscheinantrag mit den erforderlichen Unterlagen beim Bürgeramt eingereicht werden. Hierbei ist die Bearbeitungszeit des Führerscheinantrages von ca. 8-10 Wochen zu berücksichtigen.
Demzufolge ist es für einen schnellen Ablauf der Ausbildung ratsam, diesen Antrag rechtzeitig einzureichen.
Es besteht die Möglichkeit den Führerschein Klasse B (Kennzahl 78) nur für Automatikfahrzeuge zu machen oder eine kombinierte Ausbildung auf Schalt- und Automatik-Fahrzeugen (B197). Hierbei gelten folgende Kriterien:
Theorieeinheiten: 14 x 90 Minuten
Pflichtstunden: 5 x Überlandfahrt, 4 x Autobahnfahrt, 3 x Nachtfahrt
Fahrstunden: je nach Fähig- und Fertigkeiten
Prüfungen: theoretische + praktische Prüfung
Für die B197-Ausbildung:
Theorieeinheiten: 14 x 90 Minuten
Pflichtfahrstunden: mind. 10 x 45 Minuten Schaltwagen
Pflichtstunden: 5 x Überlandfahrt, 4 x Autobahnfahrt, 3 x Nachtfahrt
Fahrstunden: je nach Fähig- und Fertigkeiten
Prüfungen: theoretische + praktische Prüfung (auf Automatik)
Hinweis: nach bestandener Prüfung darf sowohl Schalt-, wie auch Automatik-Fahrzeuge gefahren werden
Je nach Führerscheinklasse wird für die Ausbildung entweder ein Grundkurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (kleiner Erste-Hilfe-Kurs - Bsp. Klasse B), oder ein zweitägiger Erste– Hilfe–Kurs (Bsp. Klasse C) benötigt.
Frag uns, wir informieren dich über Angebote in deiner Region.
Bsp.: Information und Anmeldung bei MAUS
Mit 16,5 Jahren Antrag für den Führerschein ab 17 (Klasse B) begleitetes Fahren stellen und mit 17 Jahren Auto fahren. Die Fahrberechtigung ist jedoch an bestimmte Auflagen gebunden:
Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren. Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein (es können auch mehrere Begleiter eingetragen werden).
Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein. Die Begleiter müssen seit mindestens 5 Jahren Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B (EU/EWR oder Schweiz) sein.
Die Begleiter dürfen nur max. neu: 1 Punkt (Alt: drei Punkte) im Verkehrszentralregister haben. Während der Fahrten gilt für den Begleiter die 0,5‑Promille-Grenze und frei von Drogen. Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland/ Österreich gültig. Der Fahrer darf somit noch nicht im Ausland fahren.
Zum Antrag und zur Benennung der Begleitpersonen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Als zusätzliche Unterlage zur Beantragung des Führerscheins muss für jede Begleitperson ein Formular “Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17" und eine Kopie (Vorder-/Rückseite) des Führerscheins beigelegt werden.
Der Führerscheinantrag muss vom Fahrschüler persönlich beim zuständigen Bürgeramt abgegeben werden.
Für die Antragstellung sind vorzulegen:
a) Sehtest
b) Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort (kleiner Erste-Hilfe-Kurs)
c) biometrisches Lichtbild
d) Ausweis oder Reisepass
e) Antragsgebühr
f) Ärztliche Bescheinigung über geistige und körperliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse C
g) großer Erste–Hilfe–Kurs bei den Klassen C und D
h) Augenärztliches Zeugnis bei den Klassen C und D
i) Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten bei der Klasse D
Erst wenn der Führerscheinantrag durch alle notwendigen Behörden gelaufen ist, erhält der Fahrschüler Bescheid, dass er zur theoretischen und praktischen Prüfung zugelassen ist.
Es besteht die Möglichkeit auch Gutscheine über einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Anzahl an Fahrstunden zu erhalten. Eignet sich perfekt als Geburtstagsgeschenk. Sprich uns einfach an!
Deine Fahrausbildung erfolgt nach einem gesetzlich vorgeschriebenen Lehrplan. Den aktuellen Theorieplan mit den jeweiligen Unterrichtsthemen siehst du im Aushang in unseren Fahrschulfilialen.
Zur praktischen Ausbildung hat dein Fahrlehrer deinen vorgeschriebenen Lehrplan immer dabei. Nach der Fahrstunde trägt er ein, was er mit dir geübt hat und wie dein Ausbildungsstand ist.
Du kannst über uns sogenannte Lizenzzugänge von der Firma DEGNER (Gültigkeit: ein Jahr) erhalten. Hierüber kannst du begleitenden zum stationären Theorieunterricht dir alles theoretische Wissen aneignen, um perfekt für die Theorieprüfung vorbereitet zu sein. Mit Erwerb der Lizenz kann sowohl über den PC, als auch mit begleitender App gelernt werden.
Es besteht auch die Möglichkeit fremdsprachige Zugänge (nur die gesetzlich vorgegebenen Sprachen) zu erhalten.
Beginn und Ende der Probezeit:
Die Probezeit beginnt am Tag der Ausstellung und endet nach zwei Jahren mit Ablauf dieses Tages. Das Ablaufdatum ist im Führerschein eingetragen.
Verwarnungs- und Bußgelder:
Verwarnungsgelder haben keinerlei Auswirkung auf den Probe-Schein. Alle Verstöße innerhalb der Probezeit, die zu Punkten in Flensburg, Fahrverboten oder Führerscheinentzug führen, haben die sogenannte Nachschulung (ASF) zur Folge.
Nachschulung (ASF):
Die Nachschulungskurse werden für auffällig gewordene Fahranfänger durchgeführt. Dazu gehören mehrere Theorieseminare (4 Sitzungen zu je 135 Minuten), in denen die einzelnen Vergehen besprochen werden sowie eine Fahrprobe (mindestens 30 Minuten), bei der ein Prüfer den Nachschüler bewertet. Die Kurse werden von den Fahrschulen angeboten und durchgeführt
Je nach gewählter Führerscheinklasse sind sowohl ein theoretische, wie auch praktische Prüfung nötig. Zu diesen Prüfungen sind gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl von Theorieunterrichten, sowie Pflichtstunden in der praktischen Fahrausbildung vorgeschrieben. Nähere Informationen finden Sie unter "Fahrzeuge u. Führerscheinklassen".